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ZollbestimmungenMit dem Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 sind zahlreiche Beschränkungen für Reisende aus der EU entfallen. Personenkontrollen an den Grenzen zu Tschechien finden jedoch weiter statt. Dies ändert sich erst, wenn die Staaten die Vorgaben des Schengener Abkommens erfüllen und sicherstellen, dass an ihren eigenen Grenzen zu Nicht-EU-Staaten nach europäischen Standards kontrolliert wird. Die Zollkontrollen für mitgebrachte Waren entfallen ab dem 1. Mai 2004 grundsätzlich an der deutsch-tschechischen und österreichisch-tschechischen Grenze, Stichproben auf Hauptverkehrswegen oder in der Bahn durch mobile Einsatzteams sind allerdings weiter möglich. Auch sind nicht alle Bestimmungen für den Warenverkehr innerhalb der EU vollständig angeglichen worden. Bezüglich der Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer und bei Verboten und Beschränkungen gelten teilweise weiterhin nationale Bestimmungen, insbesondere bei Tabakwaren und Kraftstoff. Die unten angegebenen Mengen und Angaben beziehen sich auf die Einfuhr nach Deutschland für deutsche Staatsangehörige. Für Reisende aus Österreich finden sich detaillierte Informationen auf den Seiten des österreichischen Finanzministeriums: -
Finanzministerium - Sektion Zoll - EU-Erweiterung
Tabakwaren, die ab 1. Mai 2004 aus Tschechien nach Deutschland zum Eigenbedarf eingeführt werden, sind nur in den folgenden Freimengen steuerfrei: 200 Zigaretten oder (Übergangsfrist gültig bis: 31.12.2007) 100
Zigarillos oder Eingeschränkte Freimengen gelten für Bewohner einer grenznahen deutschen Gemeinde, Grenzarbeiter sowie für Personen, die beruflich oder dienstlich im transportgewerbe beschäftigt sind: 40 Zigaretten oder (Übergangsfrist gültig bis: 31.12.2007) 20
Zigarillos oder
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Beförderung von Tabakwaren des freien Verkehrs Einfuhr von Benzin und Kraftstoff Zusätzlich zum im Tank befindlichen Sprit ist höchstens ein Reservekanister mit maximal 20 Liter Fassungsvermögen erlaubt. Einfuhr von Alkohol Hier unterscheidet sich die Lage in den Beitrittsstaaten nicht von der in der alten EU. Damit dürfen maximal zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein und 110 Liter Bier mitgebracht werden.
Artenschutz
1.
Produkt- und Markenpiraterie 2.
Feuerwerkskörper Von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinfeuerwerke der Klasse P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Klasse P II ist grundsätzlich nur in der Zeit vom 28., bzw. 29. bis 31. Dezember zulässig. Flugreisende finden und em unten angegebenen Link einen Plan des Prager Flughafens: - Flughafen Prag-Ruzyne( (interaktive schematische Darstellung)
Der Betreiber dieser Website übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Zollbestimmungen keine Gewähr. Abschießende und detaillierte Informationen zu den hier angeführten Zollbestimmungen (Stand zum 1. Mai 2004) sowie Informationen zu Änderungen im gewerblichen Güterverkehr und im Versandrecht findet man auf den unten gelinkten Internetseiten der deutschen Zollbehörde: arlovy vary hotel tschechien kur hotel wellness unterkunft golf reise pension info information anreise lage sehenswürdigkeiten zoll sport anwendungen bad bäder thermal therma
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